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   FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01 E, G, U   

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FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01 E, G, U (https://dejure.org/2001,9196)
FG Münster, Entscheidung vom 10.12.2001 - 1 V 3502/01 E, G, U (https://dejure.org/2001,9196)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 1 V 3502/01 E, G, U (https://dejure.org/2001,9196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist der Bereich der privaten Vermögensverwaltung beim An- und Verkauf von Grundstücken verlassen, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte veräußert und zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der einzelnen Objekte ein enger zeitlicher Zusammenhang - i.d.R. nicht mehr als fünf Jahre, bei Hinzutreten anderer Beweisanzeichen auch bis zu zehn Jahre - besteht (BFH-Urteil vom 9.12.1986 VIII R 317/82, BStBl. II 1988, 244 (245); BFH-Beschluss vom 3.7.1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617 (619)).

    Denn jedenfalls aufgrund der beiden durch die GbR im Jahr 1997 erfolgten Veräußerungen, die ihm zuzurechnen sind (BFH-Beschluss vom 3.7.1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617 (620 f.)), hat der Ast. die Drei-Objekt-Grenze überschritten.

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Im Urteil vom 7.3.1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369 (374) hat es der BFH ausdrücklich offen gelassen, wie die entgeltliche Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine Grundstücks-GbR, an der bereits gewerbliche Grundstückshändler beteiligt sind, zu beurteilen ist.
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Ernstliche Zweifel liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 5.3.2001 IX B 90/00, BStBl. II 2001, 405 m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist der Bereich der privaten Vermögensverwaltung beim An- und Verkauf von Grundstücken verlassen, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte veräußert und zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der einzelnen Objekte ein enger zeitlicher Zusammenhang - i.d.R. nicht mehr als fünf Jahre, bei Hinzutreten anderer Beweisanzeichen auch bis zu zehn Jahre - besteht (BFH-Urteil vom 9.12.1986 VIII R 317/82, BStBl. II 1988, 244 (245); BFH-Beschluss vom 3.7.1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617 (619)).
  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Der BFH nimmt - für die vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG 1999 geltende Rechtslage - bei der Einbringung eines Wirtschaftsgutes aus einem Betriebsvermögen eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Gewährung eines Gesellschaftsanteils grds. ein Wahlrecht zwischen der Buchwertfortführung und der Gewinnrealisierung an (BFH-Urteil vom 15.7.1976 I R 17/74, BStBl. II 1976, 748 (749)).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII B 107/93

    1. Zur Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Es ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlus vom 21.12.1993 VIII B 107/93, BStBl. II 1994, 300 (301) m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Eine zwingende Gewinnrealisierung ist allerdings nur anzunehmen, wenn der bisherige Alleineigentümer anstelle des Wirtschaftsguts Bargeld oder Sachwerte erhält und die Übertragung des Wirtschaftsguts nicht als Beitrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu werten ist (BFH-Urteil vom 21.10.1976 IV R 210/72, BStBl. II 1977, 145 (146)).
  • BFH, 05.06.1985 - II S 3/85

    Drohung der Vollstreckung - Konkrete Vorbereitungshandlungen - Unmittelbares

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
    Eine Vollstreckung droht dann, wenn das Finanzamt konkrete Vorbereitungshandlungen für die Durchführung der Vollstreckung getroffen hat und aus der Sicht eines objektiven Betrachters die Vollziehung zeitlich so unmittelbar bevorsteht, dass es dem Ast. nicht zumutbar ist, sich zunächst noch an die Finanzbehörde zu wenden (BFH-Beschluß vom 05.06.1985, II S 3/85, BStBl. II 1985, 469 (470)).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

    Die Beurteilung von Einbringungen gegen Gesellschaftsrechte und ggf. einer weiteren Gegenleistung als tauschähnlichen Vorgang führt auch beim gewerblichen Grundstückshandel zu einer Gleichstellung mit Veräußerungen mit der Folge, dass diese als gewerblich zu qualifizieren sind (ebenso: Schmidt/Wacker, EStG, 31. Aufl. 2012, § 15 Rn. 56; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15 EStG Rn. 1131; Bordewin/Brandt, § 15 EStG, Rn. 93f; Markl/Zeidler in Lademann, EStG, § 15 Rn. 110; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 2 Rn. 1332; Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 27. Mai 2009 2 K 158/08, EFG 2009, 1934, rechtskräftig; BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/98, BFHE 201, 19, BStBl II 2003, 394, obiter dictum zur Einbringung in eine Personengesellschaft; BMF-Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, 434, Tz. 7; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 2004 VIII R 15/00, BFH/NV 2005, 1033, zum umgekehrten Fall der Veräußerung eines Grundstücks an einen Gesellschafter; BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599, zur Realteilung, wo offengelassen wird, ob Grundstücksgeschäfte einer Mitunternehmerschaft mit ihren Mitunternehmern überhaupt als Vorgänge anzusehen sind, die auf die Drei-Objekt-Grenze Anrechnung finden; ablehnend: FG Münster, Beschluss vom 10. Dezember 2001 1 V 3502/01, EFG 2002, 324, unter II.2.c; Prinz, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1996, 1145, 1151, unter 4.5.).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

    Die Beurteilung von Einbringungen gegen Gesellschaftsrechte und ggf. einer weiteren Gegenleistung als tauschähnlichen Vorgang führt auch beim gewerblichen Grundstückshandel zu einer Gleichstellung mit Veräußerungen mit der Folge, dass diese als gewerblich zu qualifizieren sind (ebenso: Schmidt/Wacker, EStG, 31. Aufl. 2012, § 15 Rn. 56; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15 EStG Rn. 1131; Bordewin/Brandt, § 15 EStG, Rn. 93f; Markl/Zeidler in Lademann, EStG, § 15 Rn. 110; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 2 Rn. 1332; Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 27. Mai 2009 2 K 158/08, EFG 2009, 1934, rechtskräftig; BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/98, BFHE 201, 19, BStBl II 2003, 394, obiter dictum zur Einbringung in eine Personengesellschaft; BMF-Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, 434, Tz. 7; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 2004 VIII R 15/00, BFH/NV 2005, 1033, zum umgekehrten Fall der Veräußerung eines Grundstücks an einen Gesellschafter; BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599, zur Realteilung, wo offengelassen wird, ob Grundstücksgeschäfte einer Mitunternehmerschaft mit ihren Mitunternehmern überhaupt als Vorgänge anzusehen sind, die auf die Drei-Objekt-Grenze Anrechnung finden; ablehnend: FG Münster, Beschluss vom 10. Dezember 2001 1 V 3502/01, EFG 2002, 324, unter II.2.c; Prinz, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1996, 1145, 1151, unter 4.5.).
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